Als
1-Mann-Betrieb berät
der Erzeugerring für Hochbaumschulpflanzen Bayern e.V. (EHB)
zu mehrjährigen
Sonderkulturen, die hinsichtlich der Anbauform, dem Absatz, den
rechtlichen
Bedingungen sowie dem sonstigen Rahmen sehr speziell und
außergewöhnlich sind.
Die betreuten Unternehmen sind fernab der großen Anbaugebiete
in Europa,
befinden sich in Bayern über den ganzen Freistaat verteilt in einer Streulage.
Trotz schwieriger
Rahmenbedingungen ist der EHB seit 2020 anerkannter Verbundpartner
gemäß Art. 9
BayAgrarWiG. Für die von ihm angebotenen
produktionstechnischen und
betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen gewährt der
Freistaat Bayern eine
Zuwendung. Die Förderhöhe ist gedeckelt und ergibt
sich anhand der
nachzuweisenden Beratungsstunden.
Der
EHB selbst kommt nicht in die Gunst staatlicher Finanzhilfen, die er
zur
Deckung seiner Kosten verwenden könnte. Vielmehr erhalten die
Zuwendung
endbegünstigte Inhaber
kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe (KMU-Betriebe)
in Form von
verbilligt abgerechneten Beratungsleistungen, die Baumschulen vor
Maßnahmenbeginn beim EHB in Form eines vom Staat vorgegebenen
Beihilfeformulares
beantragen können. Somit reicht der EHB die empfangenen
Fördermittel zu 100 % an
die Begünstigten durch. Die zur Abdeckung des
tatsächlichen Aufwandes über die
Pauschalen hinaus benötigten Mittel werden aus Eigenmitteln und
Einnahmen des EHB
aufgebracht.
Zweck
der Zuwendung ist die Stärkung der Nachhaltigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit, die
Optimierung der Prozess- und Produktqualität, die
Beschleunigung des
Wissenstransfers in die Praxis sowie die Unterstützung der
Baumschulen bei der
Erfüllung der gesellschaftlichen
Anforderungen.
Die
durch den EHB angebotene Beratung
ist neutral, unabhängig und dient dem Wohl der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern. Sie erfolgt wo möglich im
Verbund mit den staatlichen Stellen
im Rahmen eines Verbundberatungsvertrages mit dem Bayerischen
Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Fachliche Feststellungen
und Erkenntnisse aus der Beratungsarbeit, die für die Beratung
von allgemeinem
Interesse sind, werden der Bayerische Landesanstalt für
Weinbau und Gartenbau
(LWG) zur Verfügung gestellt.
Bei der Zusammenarbeit und den gegenseitigen Absprachen zwischen den
staatlichen Stellen in Bayern und dem EHB wird Wert darauf gelegt,
Doppelarbeiten zu vermeiden. Darüber hinaus tauscht sich der
EHB mit
Kolleg(inn)en und Experten anderer Bundesländer sowie im
Ausland aus und
bewirkt so einen überregionalen Erfahrungsaustausch. Damit
bleibt er
kontinuierlich auf dem neuesten Stand. Entsprechend der geforderten
Anerkennungsvoraussetzung verfügt der Beratungsleiter des EHB
über einen
Hochschulabschlus, fachliche Expertise und umfangreiche Berufserfahrung.